WaffG für Dummies: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Selbstverteidigung sind CS- und Pfefferpatronen in den Kalibern 8 und 9mm für Revolver und Automatikpistolen verfügbar. |
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==Sonstige Selbstverteidungsmittel== |
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In Notwehr auch gegen Menschen erlaubt.<br> |
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Schwächere Wirkung als Pfefferspray. |
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| + | Zur Menschenabwehr, jedoch nur mit kurzzeitiger Wirkung. |
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DONT TASE ME BRO |
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Wirkung zweifelhaft. |
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Version vom 20. Dezember 2010, 23:41 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Punkte des Waffengesetzes
Allgemeines
Auf gewissen, öffentlichen Veranstaltungen ist es generell verboten Waffen jeglicher Art mitzufühen (z.B. bei Demonstrationen).
Man sollte sowieso nie mehr Waffen tragen als nötig.
Begriffe
Führen: Normalerweise definiert als das Einsatzbereite tragen einer Waffe. Alles, was nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird,kann als führen definiert werden.
Transport: Tragen einer Waffe in einem verschlossenem Behältnis (d.h. es kann nicht einfach so geöffnet werden).
Messer
Besitzverbot
Folgende Messer dürfen nicht besessen werden:
- Butterflies/Balisong
- Faustmesser/Schlagringmesser
- getarnte Messer (Schwertstock, Kugelschreibermesser)
- Bestimmte Springmesser
- Fallmesser
- Wurfsterne
- Schlagringe (zwar kein Messer, aber verboten)
Führverbot
- Einhandklappmesser (Klappmesser mit Knubbel an der Klinge, die zur einhändigen Öffnung dient)
- Feststehende Klingen über 12cm Klingenlänge
- Messer mit beidseitig geschärfter Klinge
Gasdruck/Softair
Schießen außerhalb des eigenen Grundstücks ist grundsätzlich untersagt, Geschosse dürfen das eigene Grundstück nicht verlassen.
Das Führen dieser Waffen ist durch den "Waffenanscheinsparagraphen" grundsätzlich verboten und wird hart bestraft.
Gasdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von über 0,5Joule müssen mit einem "F im Fünfeck" gekennzeichnet sein und unter 7,5Joule sein, ansonsten ist ihr Besitz ohne entsprechende Waffenbesitzkarte (habt ihr nicht)verboten.
Schreckschuss
Schießen ist ganzjährig nur auf dem eigenen Grund erlaubt.
Führen frei mit "kleinem Waffenschein" (frei beantragbar).
Zur Selbstverteidigung sind CS- und Pfefferpatronen in den Kalibern 8 und 9mm für Revolver und Automatikpistolen verfügbar.
Sonstige Selbstverteidungsmittel
- Pfefferspray:
Offiziell nur zur Tierabwehr, darf frei geführt werden.
In Notwehr auch gegen Menschen erlaubt.
Als Version mit Sprühkegel oder höherviskosem Strahl erhältlich.
EMPFEHLUNG FÜR ALLE DIE ETWAS ZUR SELBSTVERTEIDIGUNG SUCHEN
- CS-Spray:
Offiziell zur Menschenabwehr zugelassen, wirkt jedoch bei ca. 20% der Menschen nicht.
Schwächere Wirkung als Pfefferspray.
- Elektroschocker:
Zur Menschenabwehr, jedoch nur mit kurzzeitiger Wirkung. DONT TASE ME BRO
- Kubotan:
Frei zu Führen, jedoch viel Übung nötig.
Wirkung zweifelhaft.